Konzepte

Konzepte

Betreuungskonzept

 

Verlässliche Grundschule

Die Katholische Grundschule St. Marien ist eine Verlässliche Grundschule. Das bedeutet, dass alle Kinder der Schule nach einem fünfzehnminütigen Vorlauf von 7.45 – 8.00 Uhr von der 1. bis zur 4. Stunde Unterricht haben. Die 5. Stunde ist in der Eingangsstufe die sog. Betreuungsstunde, in der Kombiklasse 3/4 Unterricht. Ab 12.45 Uhr ist Schulschluss. 


Betreuungsstunde

Unsere pädagogischen Mitarbeiterinnen planen ihre Stunden und organisieren die benötigten Materialien selbstständig. Auch sie sorgen, Hand in Hand mit unseren Lehrkräften, für die Einhaltung von Schul-, Arbeits- und Ordnungsregeln und ein angemessenes Sozialverhalten. Die Betreuungsstunden finden in den Klassenräumen der Eingangsstufe statt. Bei schönem Wetter gehen die Kinder auch häufig nach draußen auf den Schulhof. Hier wird gespielt oder auf einer Picknickdecke oder mit dem Schwungtuch Angebote gemacht.


Die Betreuungsstunde ist eine Zeit, in der die Schülerinnen und Schüle ganzheitlich gefördert und gefordert werden sollen. In der Regel nehmen die Kinder der Eingangsstufe geschlossen daran teil. Sie gehört zu den Lieblingsstunden der Kinder. Häufig erzählen die Kinder den Betreuungskräften auch von aktuellen Erlebnissen, die sie beschäftigen, wie z. B. Krankheit oder Tod eines Haustieres, familiäre Sorgen und Nöte sowie Erlebnisse von vorherigen Unterrichtstunden.


Da die Kinder täglich mit 4 Unterrichtsstunden gefordert werden, stehen in der Betreuungsstunde Spiel, Spaß, Bewegung und Entspannung im Vordergrund. Die Betreuung besteht aus einer Mischung von angeleiteten Angeboten und freiem Spiel. Die Kreativität der Kinder soll angeregt werden und sich entfalten können.


Aktivitäten in der Betreuungsstunde sind:

  •    freies und angeleitetes Spielen je nach Wetterlage drinnen oder draußen,
  •    Geschichten vorlesen,
  •    Basteln und Malen nach Jahreszeiten,
  •    Gesellschaftsspiele, Geschicklichkeitsspiele, Konzentrationsspiele, Wahrnehmungsspiele,
  •    Waldtage. Die Kinder bekommen an diesen Tagen die Möglichkeit, in freier Natur zu spielen, zu klettern, zu balancieren, Naturmaterialien

            sammeln und zu basteln.

  •    Backen,
  •    Gestaltung von Knusperhäuschen zur Weihnachtszeit.


Freude, Bewegung und Entspannung stehen im Vordergrund!

 

Ganztagsbetreuung

Nach dem Kernunterricht bis 12.45 Uhr schließt sich die offene Ganztagsbetreuung an. Hier können Kinder auf Wunsch für ein halbes Jahr verbindlich angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt am Ende des Schul- bzw. Schulhalbjahres. Die Schule endet nach der Ganztagsbetreuung um 15.15 Uhr. Die Teilnahme am Ganztag ist freiwillig und von montags bis mittwochs kostenfrei. Es wird lediglich eine Gebühr für das Mittagessen erhoben. Donnerstags und freitags wird die Betreuung durch die Gemeinde Hude gewährleistet und ist gebührenpflichtig. Angemeldete Kinder sollen regelmäßig erscheinen.


Die Ganztagsbetreuung gliedert sich in zwei Teile:

1. Hausaufgabenbetreuung (HG) nach dem Mittagsessen bis 14.30 Uhr und

2. Arbeitsgemeinschaft (AG) von 14.30 – 15.15 Uhr. Dazwischen gibt es eine fünfzehnminütige Bewegungspause.


In der Hausaufgabenbetreuung wird den Kindern eine Hilfestellung beim Anfertigen der Hausaufgaben angeboten. Es ist ausdrücklich kein Nachhilfeangebot! Die Kinder sind selbst für ihre Hausaufgaben verantwortlich. Das bedeutet, sie müssen bereits am Ende der Unterrichtstunde ihre Hausaufgaben in ein Hausaufgabenheft notiert haben, so dass sie nachmittags wissen, welche Hausaufgaben sie anzufertigen haben. Die Lehrkraft oder pädagogische Mitarbeiterin hilft, wenn es Fragen oder Schwierigkeiten gibt. Sie ist nicht dafür verantwortlich, dass die Kinder die Hausaufgaben anfertigen oder vollständig anfertigen. Die Verantwortung liegt bei den Kindern und deren Eltern[1].


Nach der Hausaufgabenbetreuung haben die Kinder eine fünfzehnminütige Pause, die nach Möglichkeit und Wetterlage draußen auf dem Schulhof verbracht werden soll, damit die Kinder an dieser Stelle noch einmal frische Luft und Bewegung bekommen. Danach geht es in die AG.

Es gibt im Schuljahr wechselnde Arbeitsgemeinschaften, die von einer pädagogischen Mitarbeiterin bzw. von Lehrkräften angeboten werden: Basteln, Lego, Schülerzeitung, Rätseln, Gesellschaftsspiele. Die Arbeitsgemeinschaften wechseln vierteljährlich.

 

Die Schule endet nach der AG um 15.15 Uhr. In seltenen Fällen kann dann bis um 16.30 Uhr noch eine Betreuungsstunde angewählt werden. Diese wird dann bei Bedarf von der Gemeinde gestellt und ist kostenpflichtig.

 



 
[1] § 58 u. § 71 (1) NSchG

Förder- und Forderkonzept

 
Der Lehrkraft stehen verschiedene Methoden zur Verfügung, um die Lernziele für alle Schülerinnen und Schüler zugänglich zu machen.
 
 
Binnendifferenzierung
Jedes Kind soll dort abgeholt werden, wo es steht. Förderung und Binnendifferenzierung findet in jeder Unterrichtsstunde statt. Die Lehrkräfte wählen je nach Lerngruppe mit ihren Bedürfnissen in Sprache, Lernstrategien, Arbeitstempo, Konzentrationsfähigkeit, Emotionalität und Vorkenntnissen die bestmögliche Unterrichtsgestaltung für das jeweilige Thema. Dabei stehen im Vordergrund Helfersysteme, Lernen an Stationen und Lerntheke, Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeit sowie Wochenplanarbeit im Klassenzimmer oder in den Differenzierungsräumen, in der Bibliothek oder in der multifunktionalen Mensa.
 
 
„EIS“-Methode
Unterricht wird überdies immer nach der so genannten „EIS“-Methode aufgebaut: Ein neuer Unterrichtsgegenstand wird auf der enaktiven Ebene, der handelnden bzw. gegenständlichen Ebene, unter Einbeziehung bzw. der Verwendung unterschiedlicher Anschauungsmaterialien, eingeführt. Nach der Einführung steht die ikonische (die bildhafte Ebene) im Vordergrund und erst nach diesen Ebenen wird der Unterricht auf der symbolischen Ebene behandelt.
 
 
Einige Kinder brauchen eine intensivere Förderung, die im Rahmen einer äußeren Differenzierung erfolgt.
 
 
Besondere Förderung im Rahmen der Grundversorgung (4-6 Stunden)
Inklusion ist ein Menschenrecht. Das bedeutet, dass alle Menschen in die Gesellschaft mit einbezogen, berücksichtigt und eingeschlossen werden, egal ob jemand besonders begabt ist oder eine Lernschwäche hat. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass niemand mehr ausgegrenzt wird und allen Schülerinnen und Schülern eine wohnortnahe Beschulung im vertrauten Umfeld gewährt werden kann. Kinder ohne sowie Kinder mit Unterstützungsbedarf in Sprache, Hören, Lernen, emotionale und soziale, geistige oder körperliche bzw. motorische Entwicklung lernen gemeinsam unter einem Dach. Um dieses Menschenrecht durchzusetzen erhält die Katholische Grundschule St. Marien in der Grundversorgung 4-6 Stunden im Schuljahr.
 
Jedes Jahr werden alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 neu beobachtet und Entwicklungs- und Lernrückstände wahrgenommen. Auf dieser Grundlage werden die Förderstunden jedes Jahr bedarfsorientiert an die Klassen verteilt.
 
Die meisten Förderschulstunden werden als Team (Grundschullehrkraft und Förderlehrkraft als Tandem im gemeinsamen Unterricht in der Klasse mit intensivem Blick und individueller Hilfe für einzelne Kinder), in Kleingruppen oder bei Bedarf in der Einzelsituation außerhalb des Klassenzimmers in allen Jahrgängen angeboten. Die schwerpunktmäßige Förderung erfolgt in den Fächern Deutsch und Mathematik, aber auch in der Motorik, Wahrnehmung, Emotionalität und Sprache nach einem vorab erstellten Förderplan. Die Lernentwicklung der geförderten Schülerinnen und Schüler wird kontinuierlich mithilfe eines sog. Lernstandberichtes dokumentiert und daraus ggf. ein sich anschließender Förderplan entwickelt. 

 

In der Einzel- bzw. Kleingruppenförderung wird die enaktive Ebene stärker einbezogen als im Klassenunterricht, da die Handlung bzw. das „Be-greifen“ hier noch wichtiger ist. Neben einer positiven Umgebung und vertrauensvollen Beziehung müssen spielerische Ansatzweisen gefunden werden, damit Schülerinnen und Schülern manchmal neuen Mut fürs Lernen finden, den Lernstoff zu durchdringen und das Neuerlernte zu verinnerlichen.


Aber auch Eltern von Kindern, die gefördert bzw. gefordert werden müssen, erhalten Beratung von den Lehrkräften. Zusätzliches Lehrmaterial kann angeschafft oder Eingangsstufe oder Kombiklasse in einem Jahr durchlaufen werden.


Während des Schuljahres überprüfen die Klassen- und Fachlehrkräfte immer wieder den aktuellen Lernstand eines jeden Kindes und sie führen einzeln oder zusammen Beratungsgespräche untereinander, mit den Eltern und Kindern durch. Dabei finden auch die körperliche, geistige, motorische, sprachliche, emotionale und soziale Entwicklung sowie ggf. Krankheiten Beachtung, da Lernen sich auf bestimmten Basisfertigkeiten aufbaut und jeder Lerngegenstand wieder mit einem anderen vernetzt ist. So gehört zum Schreiben und Buchstabenlernen auch die Feinmotorik oder zum längeren Sitzen auf dem Stuhl ein Gefühl für das Gleichgewicht. So kann die Analyse der Gesamtsituation dazu beitragen, dass fehlende existenzielle Voraussetzungen für kognitives Lernen erkannt werden. Dabei geht es eben nicht nur um die Beachtung der Symptomatik, sondern auch um die Erörterung des ursächlichen Problems. Beratungsgespräche mit allen am Kind Beteiligten - bei Bedarf auch mit Förderschulkräften des Förderzentrums Vielstedter Straße in Hude - tragen dazu bei, dass bei jeglichen Unterstützungsbedarfen Wege gefunden werden, die dem Kind gerecht werden.

 

Einige Kinder brauchen eine intensivere Forderung, die im Rahmen sowohl einer äußeren als auch inneren Differenzierung erfolgen kann.
 
Kinder haben unterschiedliche Stärken und Schwächen, sind unterschiedlich motiviert und kommen mit unterschiedlichen Vorkenntnissen in die Schule. Kinder mit hohem Lerntempo, weiterreichenden Fertigkeiten und entsprechender sozialer Reife haben die Möglichkeit, die Grundschulzeit auf drei Jahre zu verkürzen. Aufgrund des kombinierten Klassensystems und des jahrgangsübergreifenden Lernens ist der Wechsel in eine höhere Klassenstufe durchlässig auf der sozialen Ebene leichter für ein Kind zu vollziehen, da es im 1. und 3. Schuljahr im gewohnten Klassengefüge verbleibt. Die Verkürzung im 2. Schuljahr erfordert einen Klassenwechsel, mit dem auch ein Raumwechsel einhergeht.

Hat ein Kind ausgeprägte Stärken in bestimmten Fachbereichen, werden diese im Unterricht durch zusätzliches Material oder themenspezifische Begleitbücher beantwortet.


 
Die Gruppenarbeitsstunde - Fördern und Fordern in einem

Unsere Gruppenarbeitsstunde wird einmal wöchentlich mal klassenintern, mal klassenübergreifend erteilt – je nach inhaltlichem Bedarf. Die Kinder üben sich partnerschaftlich und selbstständig im Freien Schreiben und Präsentieren. Darüber hinaus gibt es Leseecken und -angebote mit dem Laptop. Es gibt die Möglichkeit mit dem Deutsch-Freiarbeitsmaterial zu arbeiten.

 

Besondere Förderung durch die Nachmittagsbetreuung
Durch ausgewählte pädagogische Einheiten und Spiele werden die Kinder auch am Nachmittag in ihrer emotionalen, sozialen, geistigen oder körperlichen bzw. motorischen Entwicklung gefördert. Von montags bis mittwochs werden im Wechsel folgende Arbeitsgemeinschaften durch die Schule angeboten: Basteln, Legobauen, Schülerzeitung, Rätseln, Gesellschaftsspiele. Und zwischendurch geht es immer wieder nach draußen zum Rennen, Toben, Fußballspielen und freien Spielen. Donnerstags und freitags erfolgt eine Betreuung durch Mitarbeiterinnen der Gemeinde Hude.





Vertretungskonzept

 

1.    Ziele des Vertretungskonzeptes

2.    Vertretungsbedarf

3.    Vertretungskräfte

4.    Vertretung der Schulleitung

 

1.     Ziele des Vertretungskonzeptes

Oberstes Ziel ist die Gewährleistung des verlässlichen Unterrichts unter Erhaltung der Qualität. Um dies zu erreichen, werden im Falle eines Lehrerausfalls Lehrkräfte oder pädagogische Mitarbeiter zur Unterrichtsvertretung herangezogen. Damit die Unterrichtsqualität weiterhin gewährleistet bleibt, werden die Vertretungskräfte mit passendem Unterrichtsmaterial ausgestattet. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten.

 

 

2.   Vertretungsbedarf

2.1   Vertretungsbedarf bei vorhersehbarem Unterrichtsausfall

In diesem Fall kann eine Unterrichtsübergabe stattfinden. Die zu vertretende Lehrkraft gibt der Vertretungskraft einen ganz kurzen Überblick über die Unterrichtseinheit und eine genaue Einweisung in das Thema der Stunde. Materialien werden bereitgestellt, geplante Unterrichtsschritte und der anvisierte Kompetenzzuwachs werden der Vertretungskraft erläutert.

 


2.2  Vertretungsbedarf bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall

In diesem Fall kann keine Übergabe stattfinden. Die Vertretungskraft kann jedoch auf einen Pool an Vertretungsmaterialien zurückgreifen, der eigens für diesen Fall angelegt wurde. Die Materialien sind angelegt a) nach Jahrgängen und b) nach Fächern. Nach einem Blick ins Klassenbuch, in dem täglich genau verzeichnet wird, welches Thema in jeder Stunde in der Klasse behandelt wurde, kann die Vertretungskraft thematisch passendes Material heraussuchen. Da das Material ausschließlich für den Vertretungsbedarf verwendet wird, kann eine Kopiervorlage von der Fachlehrerin zuvor im Unterricht nicht bereits eingesetzt worden sein und Wiederholungen werden vermieden.

 

 Materialpool:

Für die Klassen 1 und 2

- Vertretungsstunden Mathematik Klassen 1 und 2, Westermann

- Vertretungsstunden Deutsch Klassen 1 und 2, Westermann

- Einsterns Schwester Klasse 2, Cornelsen

- Vertretungsstunden Sachunterricht Klassen 1 und 2, Westermann

 

Für die Klassen 3 und 4

- Vertretungsstunden Mathematik Klassen 3 und 4, Westermann

- Vertretungsstunden Deutsch Klassen 3 und 4, Westermann

- Vertretungsstunden ohne Stress Mathematik 3/4, Cornelsen

- Vertretungsstunden ohne Stress Deutsch 3/4, Cornelsen

- Vertretungsstunden Sachunterricht Klassen 3 und 4, Westermann

 

 

3.    Vertretungskräfte

Es stehen folgende Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiterinnen zur Vertretung zur Verfügung:

 

Lehrkräfte:

·        Frau Dauskardt

·        Frau Grote

·        Frau Haferkamp

·        Frau Uthe

·        Frau Wohlleben


Pädagogische Mitarbeiterinnen:

·        Frau Kay

·        Frau Mertens

·        Frau Wessels

 

Anhand dieses Vertretungskonzeptes sollen Transparenz, Sicherheit, Qualität und Verlässlichkeit sowohl für das Kollegium als auch für Schülerinnen und Schüler sichergestellt werden.

 


4.   Vertretung der Schulleitung

Ist die Schulleiterin Frau Sonja Grote abwesend, so übernimmt an erster Stelle Frau Britta Dauskardt die Vertretung. Ist sie selbst nicht im Hause, übernimmt die Vertretung Frau Frauke Uthe. Danach geht die Vertretung der Schulleitung an Frau Haferkamp und dann an Frau Wohlleben über.

Die Vertretung der Schulleitung im Ganztagsbereich ab 12.45 Uhr übernehmen folgende Kolleginnen und Kollegen:   


Montag:          1. Ulrike Wohlleben                        2. Katrin Mertens

Dienstag:        1. Andrea Haferkamp                      2. Stephanie Wessels

Mittwoch:        1. Frauke Uthe                                2. Katrin Mertens


 

In dringenden Fällen oder Notfällen sind folgende Personen / Institutionen erreichbar:

Schulleiterin Frau Sonja Grote: 04408 – 30 89 800

Polizei Hude: 04408 – 80 90 30

Rettungswagen / Feuerwehr: 112

Schulfachlicher Dezernent Herr Frank von der Aa: 0441 - 20 546 140

Schulfachliches Sekretariat der Landesschulbehörde Frau Peiler: 0441 – 20 546 152

Fachdezernent für Krisen – und Notfallsituationen Herr Andreas: 0541 – 77 046-406

(Bedrohung, lebensgefährlicher Unfall eines Kindes / einer Lehrkraft vor den Augen der Mitschüler, Tod etc.)

 

Schulpsychologie Peter Notz: 0441 – 20 546 133

Medienbildungskonzept


Vorwort

 

Auch im aktuellen Schuljahr kommt die Katholische Grundschule St. Marien ihrem Medienbildungsauftrag nach – so weit es unter den aktuellen Bedingungen möglich ist - und vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern entsprechende Kompetenzen.

Gemeinsam mit der GS Hude-Süd stehen unserer Schule 14 sog. „Ultrabooks“ der Marke Lenovo zur Verfügung. Die Geräte werden vor allem in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch eingesetzt.

Im Deutschunterricht sollen von Klasse 2-4 die Lerninhalte zusätzlich mit der unterrichtsbegleitenden Software „Flex und Flora“ erschlossen werden. Da die vorhandene Infrastruktur dies nur stockend bis gar nicht zulässt, kann die Software hier nicht wirklich eingesetzt werden. Ab der 1. Klasse wird mit dem „Antolin“-Programm das Lesen begleitet. Die Kinder bekommen zu Beginn des Schuljahres einen Benutzernamen und ein Passwort und können dadurch auch zu Hause mit dem Programm arbeiten.

Da hierfür in der Schule kein Server notwendig ist und das Programm über das Internet läuft, funkioniert dies einwandfrei – dank des vorhandenen Glasfaseranschlusses.  

Im Mathematikunterricht kommt die lehrwerkbegleitende Lernsoftware „Flex und Flo“ in allen Klassen zum Einsatz. Aufgrund der infrastrukturellen Problematik läuft auch dies nur eingeschränkt und erfordert sehr viel Unterrichtszeit.

Die Kinder vertiefen den Umgang mit der Lernsoftware „Flex und Flora“ sowie dem Antolin-Programm in der sog. Gruppenarbeitsstunde. In der jahrgangsübergreifenden Partnerarbeit von Klasse 1-4 unterstützen dabei die Kinder aus Klasse 3/4 die kleineren Kinder aus Klasse 1/2. Nach einigen Wochen sind die Kinder dann in der Lage, relativ selbstständig mit den Programmen umzugehen. Automatisch wird dabei der Umgang mit dem Laptop geübt. Die Lehrkräfte stehen den Kindern bei der Durchführung der Übungen unterstützend und begleitend zur Seite. Die Programme werden (je nach techischer Möglichkeit) unterrichtsergänzend eingesetzt.

 

Einhergehend mit der fachspezifischen Softwareanwendung werden also alle Schülerinnen und Schüler in die Grundlagen der PC-Nutzung (An- und Ausschalten der Geräte, ordnungsgemäßes Herunterfahren von MS-Windows, Umgang mit der Maus, Kennenlernen der Tastatur) eingeführt.

 

In den Fächern Sachunterricht und Deutsch – hier vor allem in der Gruppenarbeitsstunde - lernen die Kinder des 3. und 4. Jahrgangs, Texte zu verschiedenen Themen des Deutsch- und Sachunterrichtes im Textverarbeitungsprogramm „Word“ zu schreiben, zu formatieren, Bilder einzufügen und zu bearbeiten, zu speichern und wieder aufzurufen. Sie schreiben Berichte zu verschiedenen Schulveranstaltungen und lernen dabei das Rechtschreibprogramm zu benutzen.

 

 Sie gestalten ihre Texte am Ultrabook und drucken sie aus. Die Texte werden auf der schuleigenen Website und in den Unterrichtseinheiten von Deutsch und Sachkunde präsentiert und angewendet. Im Mathematikunterricht nutzen die Kinder neben der Lernsoftware das Textverarbeitungsprogramm „Word“ für den Bereich Geometrie, Tabellen und Diagramme. Auch Arbeitsblätter und Präsentationen werden hiermit erstellt.

 

Im Sachunterricht werden den Schülerinnen und Schülern spezielle Suchmaschinen für Kinder nahegebracht, damit sie sich in der Recherche im Internet üben und diese z.B. für ein Referat oder eine Präsentation nutzen können. Sie sollen auch im Internet verschiedene Programme, z.B. bei der „Hamsterkiste“, „www.frag-finn.de“ oder bei „kinder.niedersachsen“ zu Themen aus dem Sachunterricht bearbeiten. Kleine Filmsequenzen zu verschiedenen Themen können unterrichtsbegleitend angeschaut werden. Im Plenum wird dafür in Klasse 3/4 natürlich permanent das Whiteboard herangezogen.

Am Ende des Schuljahres macht das 4. Schuljahr dann einen sog. „PC-Führerschein“, um seine erworbenen Kompetenzen zu dokumentieren.

 

Zusätzlich zu den o.a. Ultrabooks stehen den Schüler*innen 10 iPads zur Verfügung. Dabei kommen neben der Online-Recherche zahlreiche Lern-Apps in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zur Anwendung.

 

Digitales Whiteboard

In jedem Klassenraum gibt es eine interaktive Tafel einschießlich einer Dokumentenkamera.

Aufgaben werden gemeinsam interaktiv gelöst, erklärt und veranschaulicht. Zu den Lehrwerken „Flex und Flora“ und „Flex und Flo“ kommen die interaktiven Tafelbilder in den Fächern Deutsch und Mathematik zum Einsatz, mit deren Hilfe die Kinder das Gelernte anwenden und vertiefen können.

Nahtlos werden schulische Programme mit passenden Inhalten aus dem Internet verknüpft und so Inhalte vermittelt. Auch hierbei lernen die Kinder nebenbei den Umgang mit dem Computer, denn das Betriebssystem der Tafel, von der aus agiert wird, ist Windows.

Das Whiteboard spart im Unterricht viel Zeit und Unterrichtsinhalte werden mit einer hohen Anschaulichkeit vermittelt. Um in Zukunft das Board noch vielseitiger einzusetzen, sollen noch weitere digitale Lehrwerke und Programme angeschafft werden, wie z.B. Flashwordcards vom englischen Unterrichtslehrwerk „Playway" um das freie Sprechen und Schreiben im Englischunterricht zu fördern. Verschiedene digitale Programme und Lehrwerke der Schulbuchverlage werden immer wieder von den Lehrkräften getestet, evaluiert und ggf. in den Unterricht implementiert.

 


1.     Orientierungsrahmen Medienbildung in der Schule

Der Orientierungsrahmen Medienbildung in der Schule in Niedersachsen gibt Aufschluss darüber, welche Medienkompetenzen in Schule vermittelt werden sollen. Er beschreibt die Vernetzung von Medienbildung und Fachunterricht und gibt mit seinen formulierten Kompetenzerwartungen und -merkmalen sowie Themenbereichen der Medienbildung einen verbindlichen Rahmen von Medienbildung in Schule vor.

 

Die Kompetenzmatrix des Orientierungsrahmens Medienbildung in der Schule ist eine Zusammenstellung von wesentlichen Medienbildungskompetenzen, die in sechs Lernfeldern und fünf Niveaustufen zusammengestellt sind. Sie folgt im Wesentlichen den Kompetenzerwartungen der KMK, ergänzt und vertieft diese in den Teilkompetenzen und strukturiert und konkretisiert sie in einem praxisbezogenen Modell in einer pädagogisch sinnvollen Progression.

Die Kompetenzmatrix des Orientierungsrahmens Medienbildung in der Schule definiert sechs Kompetenzbereiche:

 

1.        Recherchieren, Erheben, Verarbeiten und Sichern

2.        Kommunizieren und Kooperieren

3.       Produzieren und Präsentieren

4.       Schützen und sicher Agieren

5.       Problemlösen und Handeln

6.       Analysieren, Kontextualisieren und Reflektieren

 

Jeder Kompetenzbereich beinhaltet fünf Kernkompetenzen, die auf jeder Niveaustufe in zwei Teilkompetenzen untergliedert sind. Die sechs Kompetenzbereiche sind im Prozess des Kompetenzerwerbs nicht isoliert voneinander, sondern vielmehr vernetzt miteinander zu betrachten. Im Lernen mit, über und durch Medien entwickeln die Schülerinnen und Schüler in alle Kompetenzfelder berücksichtigenden Bildungsprozessen Wissen, Können und Haltungen sowie ein grundlegendes Medialitätsbewusstsein.

 

Die Kompetenzmatrix zur Medienbildung in der Schule beruht auf dem Ansatz der fachintegrierten Medienbildung. Sie stellt einerseits eine fächerübergreifende Ergänzung der bestehenden Kerncurricula dar und ist zugleich so konzipiert, dass alle Unterrichtsfächer darin Vernetzungsmöglichkeiten für einen medienkompetenzorientierten Fachunterricht finden. So kann der fachliche Kompetenzerwerb gemäß Kerncurricula mit dem Erwerb von Medienkompetenz in der Erarbeitung fachlicher Inhalte und Themen verbunden werden.

 

Darüber hinaus ist die Kompetenzmatrix ein Werkzeug für die Entwicklung schulischer Medienbildungskonzepte im Rahmen von Schulprogrammen und Schuleigenen Arbeitsplänen. Die Kompetenzen der Medienbildung können sowohl mit fachlichen Themen und Inhalten in den Schuleigenen Arbeitsplänen als auch mit schulischen Projekten vernetzt werden. Zugleich ist die Matrix ein grundlegendes Instrument für die Qualifizierung von Lehrkräften im Bereich der Medienbildung.[1]


 

[1] Quelle: www.nibis.de/kompetenzerwartungen_10293




2.     Medialer und inhaltsbezogener Kompetenzrahmen der Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Englisch, Religion und Musik

 

Die Vermittlung inhaltlicher Kompetenzen erfolgt auf vielfältige mediale Weise – dazu gehören mittlerweile auch digitale Medien. Durch den Einsatz digitaler Medien lassen sich Schülerinnen und Schüler motivieren Inhalte aufzunehmen, Neues zu erlernen, Kompetenzen zu erwerben, da dadurch eine Ausrichtung auf ihre Lebenswelt erfolgt. Damit einhergehend ermöglicht der gezielte Einsatz digitaler Medien den Schülerinnen und Schülern einen fundierten Erwerb grundlegender Medienkompetenzen und lässt sie nicht mehr alleine „daddeln“. Sie lernen selbstständig und vor allem reflektiert im Internet recherchieren und sensibel für dessen Gefahren werden, sie werden befähigt, verantwortungsbewusst und adressatengerecht zu kommunizieren und eigene Arbeitsergebnisse unter Einsatz medialer Werkzeuge sachgerecht darzustellen und zu präsentieren (siehe Kompetenzmatrix).

Der Einsatz digitaler Medien im Fachunterricht und im fächerübergreifenden Unterricht ermöglicht eine Kompetenzvermittlung auf vielschichtigere Weise, bei der Kompetenzen schülernah und motivierend erworben werden – sofern sie angemessen in die Lernprozesse integriert werden (Stichwort: digitale Didaktik). Die folgenden Kompetenzrahmen der Unterrichtsfächer binden den Kompetenzrahmen für Medienbildung an die Lehrpläne an und geben Hinweise auf digitale Plattformen, Software und Materialien.

 



Methodenkonzept zur Förderung der Selbstlernkompetenz der Schüler

 

Das Methodenkonzept unserer Schule ist zu verstehen als ein Spiralcurriculum für unsere Schülerinnen und Schüler zum Kompetenzerwerb im Bereich elementarer Lern- und Arbeitstechniken sowie elementarer Präsentations-, Gesprächs- und Kooperationsmethoden.

Das jahrgangsübergreifende Unterrichten in den kombinierten Jahrgängen 1/2 und 3/4 bietet dabei besondere Chancen bei der Planung und Umsetzung der angestrebten Ziele.

Die Rolle der älteren Schülerinnen und Schüler, die bereits Kompetenzen auf dem Gebiet der Methodenschulung erworben haben, sehen wir als bedeutende Herausforderung und Chance im pädagogischen Geschehen. Ihre Möglichkeit, als Vermittlerinnen und Vermittler im Lernprozess tätig zu sein, bedeutet für sie selbst eine besondere Form der Vertiefung des Lerninhaltes und ein Erweitern ihrer sozialen Kompetenz.

Auf das Einführen von Methodentagen wird an unserer Schule bewusst verzichtet, da die Einführung der vielfältigen Methoden und deren Training sukzessiv unterrichtsimmanent in möglichst vielen Fächern erfolgen soll.

Grundlegende Eckpunkte einer Zeitstruktur in Bezug auf einzuführende Methoden sind jedoch in das Konzept eingearbeitet. Dabei ist für alle Beteiligten Voraussetzung und Ziel, dass die eingeführten Lern- und Arbeitstechniken immer wieder Anwendung im Unterrichtsalltag finden und im Sinn des genannten Spiralcurriculums gefestigt und erweitert werden.

Bei der Umsetzung der angestrebten Methodenkompetenzen haben die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Religion und Englisch einen besonders hohen Anteil. Sie werden, wie oben erwähnt, von der Klassenlehrerin in engster Zusammenarbeit mit den Fachkolleginnen unterrichtet.

Aber auch im Unterricht der übrigen Fächer sind die Ausführungen dieses schuleigenen Methodenkonzepts umzusetzen und verbindlich. Jedes Unterrichtsfach muss zum Erreichen der methodischen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler/-innen beitragen, um ihre Selbstlernkompetenz zu erweitern.

 

Eingangsstufe

Folgende Lern- und Arbeitstechniken sollen im Jahrgang 1/2 bis zu den Herbstferien eines Schuljahres im Vordergrund stehen:

  •      Ausschneiden, Falten, Kleben etc.
  •      Arbeitsplatz in Ordnung halten
  •      Arbeitsmaterial sorgsam nutzen und in Ordnung halten
  •      Arbeitsanweisungen verstehen
  •      Arbeitsanweisungen umsetzen
  •      zielstrebig arbeiten
  •      Markieren im Bild
  •      Markieren von Wörtern / Sätzen

 

 

Folgende Präsentations-, Gesprächs- und Kooperationsmethoden sollen im Jahrgang 1/2 bis zu den Herbstferien eines Schuljahres thematisiert und eingeführt werden:

  •     gängige Melderegeln beachten
  •     laut und deutlich sprechen
  •     vollständige Sätze verwenden, nach Satzmustern sprechen, im Sitzkreis aktiv mitarbeiten.

             Das Wort gezielt weitergeben, Gesprächspartner anschauen, andere Schülerinnen und Schüler ausreden lassen, bei Bedarf gezielt nachfragen.

  •     beim gestellten Thema bleiben
  •     Regelverstöße offen ansprechen
  •     Mitschülerinnen und Mitschülern helfen
  •     von Mitschülerinnen und Mitschülern Hilfe annehmen
  •     Mitschülerinnen und Mitschüler gezielt um Hilfe bitten

 

Zusätzlich sollen im weiteren Verlauf folgende Lern- und Arbeitstechniken in der Eingangsstufe thematisiert, eingeführt und durch Anwendung ausgebaut und gefestigt werden:

  •      mit dem Lineal arbeiten, unterstreichen
  •      Heftseiten übersichtlich gestalten und fachgerecht darauf beschriften (Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Religion)
  •      Wesentliches in Texten finden, Fragen zum Text beantworten
  •      gesuchte Fakten erlesen
  •      Arbeit mit der Wörterliste
  •      Begriffe / Bilder gezielt zuordnen
  •      passende Überschriften finden
  •      Schaubilder beschriften
  •      mit Tabellen arbeiten
  •      mit Lernkarteien arbeiten
  •      mit Freiarbeitsmaterial selbstständig arbeiten
  •      Erste Einführung: Arbeitszeit geschickt einteilen / Arbeit nach Wochenplan

              2 x pro Fach (Deutsch, Mathematik) im 1./2. Halbjahr des 2. Schuljahres

  •      Arbeit am Laptop (siehe Medienbildungskonzept)
  •      die Leseförderangebote seitens der Schule nutzen (siehe Medienbildungskonzept).

 

Im Bereich der Präsentations-, Gesprächs- und Kooperationsmethoden sollen die bereits eingeführten Methoden durch folgende Fertigkeiten in der Eingangsstufe ergänzt werden:

  •      Gehörtes wiedergeben können
  •      zusammenhängend erzählen
  •      sachlich zutreffend berichten
  •      eigene Meinung begründen
  •      Gesprächsleitung übernehmen
  •      andere Ideen / Vorschläge zulassen
  •      sich in Partner- und Gruppenarbeit einbringen und auf Mitschülerinnen und -schüler eingehen
  •      (selbst-) kritisch Feedback geben
  •      Arbeiten präsentieren
  •      selbstgewählte Präsentationen einbringen

 

Kombiklasse 3/4

Folgende Lern- und Arbeitstechniken sollen im Jahrgang 3/4 bis zu den Herbstferien eines Schuljahres thematisiert und eingeführt werden:

  •      gezielt in Texten nach Informationen suchen
  •      Wesentliches finden, markieren
  •      gesuchte Fakten erlesen
  •      Kerninformationen herausfiltern
  •     Schlüsselbegriffe markieren
  •     passende Stichwörter notieren
  •      Cluster, Mindmaps erstellen
  •      Hausaufgabenheft genau führen
  •      Heft- und Mappenführung (entsprechend der Materialien im 3/4 Schuljahrgang)
  •      Fortführung der Wochenplanarbeit (2 x pro Halbjahr in Mathematik und Deutsch)
  •      Arbeit am Laptop (siehe Medienbildungskonzept)
  •      die Leseförderangebote seitens der Schule nutzen (siehe Medienbildungskonzept).

 

Folgende Präsentations-, Gesprächs- und Kooperationsmethoden sollen im Jahrgang 3/4 bis zu den Herbstferien eingeführt werden:

  •      Ergebnisse kooperativ präsentieren
  •      überzeugend argumentieren
  •      das Losverfahren akzeptieren
  •      (selbst-) kritisch Feedback geben
  •      im Konfliktfall geschickt vermitteln.

 

Zusätzlich sollen im weiteren Verlauf folgende Lern- und Arbeitstechniken bis zum Ende des 4. Schuljahres thematisiert, eingeführt und durch Anwendung ausgebaut und gefestigt worden sein:

  •      mit Inhaltsverzeichnis umgehen
  •      in Büchern gezielt nachschlagen
  •      einfache „Eselsbrücken“ bauen / mit Karteikarten arbeiten
  •      Piktogramme / Bilder anfertigen
  •      Tabellen / Schaubilder zeichnen
  •      Fragen zum Lernstoff entwickeln
  •      Frage-Antwortkarten erstellen
  •      Plakate und Folien gestalten
  •      einfache Gliederung erstellen / Stichworte finden
  •      nach Stichworten Text schreiben
  •      Versuche / Abläufe protokollieren

 

Im Bereich der Präsentations-, Gesprächs- und Kooperationsmethoden sollen die bereits eingeführten Methoden durch folgende Fertigkeiten ergänzt werden:

  •      einen kleinen Vortrag/Referat halten (Arbeitsergebnisse präsentieren)
  •      Partner zum Reden ermutigen
  •      über Sprechangst offen reden
  •       Außenseiter mit einbeziehen
  •       Teamfähigkeit gelegentlich bewerten
  •       die Arbeit in der Gruppe aufteilen
  •       auf zügige Gruppenarbeit achten
  •       als Regelbeobachter fungieren

 

Bei der Beschließung dieses schuleigenen Methodenkonzeptes sehen alle Beteiligten als die wichtigste Voraussetzung, dass die eingeführten Methoden immer wieder im Unterrichtsalltag Anwendung finden. Demzufolge gehört zur Planung jeder Unterrichtseinheit in allen Fächern die Überlegung, welche der für unsere Schule verbindlichen Lern- und Arbeitstechniken, bzw. Gesprächs- und Kooperationsmethoden Anwendung finden können und sollen. Dazu sind eine regelmäßige Absprache und ein offener und kooperativer Austausch zwischen den Lehrkräften die wesentliche Voraussetzung für ein gutes Gelingen und an unserer Schule ein wertvolles Gut.

 

Basisliteratur für den pädagogischen Diskurs im Kollegium


1.Heinz Klippert, Frank Müller

   „Methodenlernen in der Grundschule“, Beltzverlag

 

2. Heinz Klippert

   „Kommunikationstraining“, Beltzverlag

 

 3. Thomas Heitmann

    „Elementare Arbeitstechniken“, Persenverlag

 

 4. Thomas Heitmann

    „Markieren und Visualisieren“, Persenverlag

 

 5. Rainer Franzen

    „Förderplan-Bausteine Grundschule: Kommunikation“, AOL-Verlag

    „Förderplan-Bausteine Grundschule: Kooperation“, AOL-Verlag

 

 Das Methodenkonzept wird als offene Arbeitsgrundlage gesehen und kann jederzeit überarbeitet und erweitert werden.

Hygienekonzept nach §36 IfSG


Einleitung

Durch das Zusammenleben und die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Personen kommt dem Hygienekonzept der Schule eine besondere Bedeutung zu. Das Infektionsschutzgesetz fordert in   § 36 Abs.1, dass innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festgehalten werden muss.

Das Hygienekonzept wird ebenfalls laufend an die Vorgaben aktueller Runderlasse angepasst.

 

1.      Hygieneorganisation

1.1    Belehrungs-, Melde- und Mitwirkungspflichten

Gesetzliche Grundlagen und Belehrungen

In § 34 IfSG werden gesundheitliche Anforderungen und Mitwirkungsverpflichtungen für Personen in Schulen genannt (Lehr-, Erziehungs- und Aufsichtspersonal sowie Schülerinnen und Schüler), die an bestimmten Infektionen (zum Beispiel Hepatitis A) erkrankt oder dessen verdächtig sind, die verlaust sind oder die bestimmte Krankheitserreger (zum Beispiel Salmonellen) ausscheiden.[1]

Personen, die in Schulen Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige regelmäßige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt mit den dort Betreuten haben, werden gemäß § 35 IfSG (in Verbindung mit § 34 IfSG) vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren mindestens im Abstand von zwei Jahren über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten von der Schulleitung belehrt.[2] Über die Belehrung wird ein Protokoll erstellt, das bei der Schulleitung für die Dauer von drei Jahren aufbewahrt wird.[3]

Zu Beginn eines Schuljahres werden analog zum Lehr-, Erziehungs- und Aufsichtspersonal auch Schülerinnen und Schüler mündlich und deren Sorgeberechtigte schriftlich über die Forderungen des § 34 IfSG durch die Klassenleitungen belehrt.[4]

 

Verhalten bei Ansteckungsfähigkeit

Im Falle einer Erkrankung bzw. eines Verdachtsfalles, einer Verlausung, einer Ausscheidung von Krankheitserregern oder einer bestehenden Erkrankung gemäß § 34 IfSG ist der bzw. die Betroffene verpflichtet, dies der Schulleitung zu melden. Die betroffene Person darf in der Zeit der Ansteckungsfähigkeit keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt mit den zu Betreuenden hat. Die Aufhebung dieser Regelung ist im folgenden Abschnitt „Wiederzulassung“ erläutert.

 

Wiederzulassung

Die Wiederzulassung zur Unterrichts- bzw. Betreuungstätigkeit ist gegeben, wenn in der Regel nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht zu befürchten ist. In der Anlage befindet sich eine „Übersicht über Infektionskrankheiten in Schulen und Gemeinschafts-einrichtungen“ in Anlehnung an die Empfehlungen des RKI[5]. Bei unklaren Sachlagen wird das Gesundheitsamt hinzugezogen.


Durchführung von Meldungen

Eine unverzügliche Meldung an das zuständige Gesundheitsamt durch die Schulleitung ist notwendig, wenn Beschäftigte oder Schülerinnen und Schüler (bzw. Sorgeberechtigte) der Leitung • das Vorliegen bzw. den Verdacht eines Sachverhaltes gemäß § 34 Absatz 1 – 3 IfSG (Infektions-krankheit, Verlausung, Ausscheidung) melden;

• zwei oder mehr gleichartige, schwerwiegende Erkrankungen melden und als deren Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind (zum Beispiel Brechdurchfall bei Schulveranstaltung).


Informationsweitergabe im Infektionsfall

Nach Auftreten einer der in § 34 Abs. 1 – 3 IfSG beschriebenen Sachverhalte werden die Betreuenden, die Schülerinnen und Schüler und deren Sorgeberechtigten entsprechend informiert. Hierbei ist darauf zu achten, dass dies anonym erfolgt. Die Wahl einer geeigneten Informationsform (zum Beispiel Merkblatt, Aushang, Informationsveranstaltung) obliegt der Schule. Bei den Inhalten ist sicherzustellen, dass eine Übereinstimmung mit den Aussagen des zuständigen Gesundheitsamtes vorliegt.



1.2  Erkrankung

Personen mit leichten Infekten, wie leichter Schnupfen bzw. Husten dürfen die Schule besuchen. Ebenso alle Personen mit Allergien. Bei Infekten mit ausgeprägtem Krankheitsverlauf, wie stärkerem Husten und Schnupfen, Halsschmerzen und erhöhter Temperatur dürfen Personen erst dann wieder die Schule besuchen, wenn sie 48 Stunden symptomfrei sind. Ein ärztliches Attest ist dann nicht erforderlich. Bei schwerer Erkrankung gelten die Anweisungen eines Arztes, der aufzusuchen ist.

 

1.3  Bevorratung von Hygienematerial

Bestimmte Situationen (zum Beispiel Erbrechen bei viralen Infektionen) machen es notwendig, dass Hygienematerial ad hoc verfügbar ist. Im Lehrerzimmer befindet sich deshalb ein kleines Depot mit den folgenden Artikeln:

• 1 Rolle Haushaltspapier

• Einmal-Wischtücher

• kleine Müllbeutel

• 1 kleine Flasche alkoholisches viruzides Händedesinfektionsmittel

• 1 Eimer mit Skala

• Einmal-Schutzhandschuhe (groß)


Die Überprüfung auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit wird regelmäßig von unserer Hygienebeauftragten, Frau Dauskardt, überprüft und ggf. ergänzt.


 

2.   Personenbezogene Hygiene

2.1 Händehygiene

Hände sind durch ihre vielfältigen Kontakte mit der Umgebung und anderen Menschen die Hauptursache dafür, dass durch Kontakte Infektionskrankheiten übertragen werden. Das Waschen der Hände, die Händedesinfektion und in bestimmten Fällen auch das Tragen von Schutzhandschuhen gehören daher zu den wichtigsten Maßnahmen persönlicher Infektionsprophylaxe.

Wenn die Kinder morgens die Schule betreten und sich umgezogen haben, waschen Sie sich zuerst mit Seife die Hände. Dabei singen sie still im Kopf zweimal „Happy birthday“. Damit wissen sie, dass sie lange genug (also 20-30 Sekunden) gewaschen haben. Dies wiederholt sich vor der Einnahme von Speisen, nach jedem Toilettengang und nach den großen Pausen, die in der Regel auf dem Schulhof verbracht werden.

Das Händewaschen erfolgt unter Verwendung von Seifenlotion (keine Stückseife) und Papierhandtüchern.

Eine Handdesinfektion mit einem entsprechenden Desinfektionsmittel erfolgt nur nach einem Kontakt mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem und ausschließlich durch die Lehrkräfte.


2.2 Husten- und Niesetikette

Es soll darauf geachtet werden, dass nur in die Armbeuge oder in ein Taschentuch geniest oder gehustet wird und dass dabei ein möglichst großer Abstand zu anderen Kindern und Lehrerinnen gewahrt wird. Am besten, man dreht sich weg.


2.3 Mund- und Nasenschutz

 

Die Mund-Nasen-Bedeckung darf jederzeit freiwillig getragen werden. Die Ausnahmen bilden Sport- und Schwimmunterricht.

 

 

3.  Raumhygiene

3.1 Ein- und Ausgang

Alle Ein- und Ausgänge dürfen von allen frei benutzt werden.


3.2 Flur

Das Umziehen in unserem Flur erfolgt überwiegend gestaffelt. Das gilt für Schlusszeiten und Pausengänge. Anschließend gehen alle Kinder unverzüglich in ihre Klassen. Ein Besuch der Nachbarklasse ist möglich.

 

 3.3 Sanitäranlagen

Die Toiletten dürfen wieder ohne Einschränkungen betreten und verlassen werden.

 

 3.4 Lufthygiene

Der Mensch emittiert kontinuierlich über Atmung und Körperausdünstungen Stoffe in seine Umgebungsluft, die zum Teil auch geruchlich wahrnehmbar sind. In personengenutzten Räumen ohne nennenswerte Eigenemissionen (zum Beispiel infolge von Renovierungsmaßnahmen, Schimmelpilzbelastung oder anderen Quellen) führen menschliche Emissionen zu einer kontinuierlichen Verschlechterung der Raumluft, was durch Lüftungsmaßnahmen ausgeglichen werden kann. Lüftung ist somit ein Instrument zur Aufrechterhaltung einer zufriedenstellenden Luftqualität und leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Infektionsverbreitungen, zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit sowie zur Vermeidung von Geruchsproblemen und unspezifischen Beschwerden.

Häufig steigt bereits innerhalb einer Unterrichtsstunde der Kohlendioxid-Anteil der Raumluft auf hygienisch unerwünschte Gehalte, was aufgrund von Adaptierungsvorgängen meist nur sehr verspätet wahrgenommen wird. Aus diesem Grund befindet sich in jedem Klassenraum und im Lehrerzimmer ein Kohlendioxid-Messgerät, welches den Wert und damit einhergehend die Lüftungsnotwendigkeit anzeigt. Die Lüftung der Unterrichtsräume wird vor dem Unterricht und in den Pausen durchgeführt. Darüber hinaus unterstützt der von Schüler*innen durchgeführte Fensterdienst die Lehrkräfte bei der Fensterlüftung während des Unterrichtes. Nach 20 Minuten erfolgt eine Lüftung für die Dauer von 5 Minuten. Danach erfolgt wieder Unterricht für 20 Minuten (20-5-20-Prinzip).


3.5 Schulküche

Vor der erstmaligen Nutzung einer Schul- und Lehrküche sollen die grundlegenden Regeln der Lebensmittelhygiene vermittelt worden sein. Vor der Küchennutzung muss darauf geachtet werden, dass die an der Herstellung beteiligten Personen (insbesondere Schülerinnen und Schüler) frei von Hautschäden, Entzündungen etc. sind.


4.   Pausenregelung

Der Gang in die Pause erfolgt gestaffelt. Hierbei gilt: Klasse 3/4 geht zuerst in die Pause, anschließend Klasse 1/2, wenngleich alle Kinder gemeinsam in die Pause gehen dürften. Dieselbe Reihenfolge gilt für das Schulende.

 

5.    Ganztag

Um Kontakte zu anderen Gruppen zu reduzieren, werden die Ganztagsgruppen der beiden Schulen Hude-Süd und Katholische Grundschule St. Marien während des Mittagessens z. Zt. noch getrennt. Im Freien dürfen sich beide Schulgruppen wieder mischen.

 

6.   Schulveranstaltungen / Gottesdienste

Bei Schulveranstaltungen wird nach Möglichkeit auf eine entsprechende Lufthygiene geachtet. Für Gottesdienste gibt es derzeit keine besonderen Vorgaben.


[1] Siehe §34 IfSG

[2] Siehe §35 IfSG

[3] Siehe Anlage 1

[4] Siehe Anlage 2

[5] Siehe Anlage 3



1.4  Bevorratung von Hygienematerial

Bestimmte Situationen (zum Beispiel Erbrechen bei viralen Infektionen) machen es notwendig, dass Hygienematerial ad hoc verfügbar ist. Im Lehrerzimmer befindet sich deshalb ein kleines Depot mit den folgenden Artikeln:

• 1 Rolle Haushaltspapier

• Einmal-Wischtücher

• kleine Müllbeutel

• 1 kleine Flasche alkoholisches viruzides Händedesinfektionsmittel

• 1 Eimer mit Skala

• Paar-Einmal-Schutzhandschuhe (groß)


Die Überprüfung auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit wird regelmäßig von unserer Hygienebeauftragten, Frau Dauskardt, überprüft und ggf. ergänzt.

 

2.   Personenbezogene Hygiene

2.1 Händehygiene

Hände sind durch ihre vielfältigen Kontakte mit der Umgebung und anderen Menschen die Hauptursache dafür, dass durch Kontakte Infektionskrankheiten übertragen werden. Das Waschen der Hände, die Händedesinfektion und in bestimmten Fällen auch das Tragen von Schutzhandschuhen gehören daher zu den wichtigsten Maßnahmen persönlicher Infektionsprophylaxe.

Wenn die Kinder morgens die Schule betreten und sich umgezogen haben, waschen Sie sich zuerst mit Seife die Hände. Dabei singen sie still im Kopf zweimal „Happy birthday“. Damit wissen sie, dass sie lange genug (also 20-30 Sekunden) gewaschen haben. Dies wiederholt sich vor der Einnahme von Speisen, nach jedem Toilettengang und nach den großen Pausen, die in der Regel auf dem Schulhof verbracht werden.

Das Händewaschen erfolgt unter Verwendung von Seifenlotion (keine Stückseife) und Papierhandtüchern.

Eine Handdesinfektion mit einem entsprechenden Desinfektionsmittel erfolgt nur nach einem Kontakt mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem und ausschließlich durch die Lehrkräfte.

Eltern werden gebeten, ihren Kindern Handcreme mitzugeben, für den Fall, dass die Haut austrocknet.


2.2 Husten- und Niesetikette

Es soll darauf geachtet werden, dass nur in die Armbeuge oder in ein Taschentuch geniest oder gehustet wird und dass dabei ein möglichst großer Abstand zu anderen Kindern und Lehrerinnen gewahrt wird. Am besten, man dreht sich weg.


2.3 Mund- und Nasenschutz

Die Mund-Nasen-Bedeckung darf jederzeit freiwillig getragen werden. Die Ausnahmen bilden Sport- und Schwimmunterricht.



3.  Raumhygiene

3.1 Ein- und Ausgang

Alle Ein- und Ausgänge dürfen von allen wieder frei benutzt werden.


3.2 Flur

Das Umziehen in unserem Flur erfolgt überwiegend gestaffelt. Das gilt für Schlusszeiten und Pausengänge. Anschließend gehen alle Kinder unverzüglich in ihre Klassen. Ein Besuch der Nachbarklasse ist möglich.

 

 3.3 Sanitäranlagen

Die Toiletten dürfen wieder ohne Einschränkungen betreten und verlassen werden.

 

3.4 Lufthygiene

Der Mensch emittiert kontinuierlich über Atmung und Körperausdünstungen Stoffe in seine Umgebungsluft, die zum Teil auch geruchlich wahrnehmbar sind. In personengenutzten Räumen ohne nennenswerte Eigenemissionen (zum Beispiel infolge von Renovierungsmaßnahmen, Schimmelpilzbelastung oder anderen Quellen) führen menschliche Emissionen zu einer kontinuierlichen Verschlechterung der Raumluft, was durch Lüftungsmaßnahmen ausgeglichen werden kann. Lüftung ist somit ein Instrument zur Aufrechterhaltung einer zufriedenstellenden Luftqualität und leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Infektionsverbreitungen, zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit sowie zur Vermeidung von Geruchsproblemen und unspezifischen Beschwerden.

Häufig steigt bereits innerhalb einer Unterrichtsstunde der Kohlendioxidanteil der Raumluft auf hygienisch unerwünschte Gehalte, was aufgrund von Adaptierungsvorgängen meist nur sehr verspätet wahrgenommen wird. Aus diesem Grund befindet sich in jedem Klassenraum und im Lehrerzimmer ein Kohlendioxid-Messgerät, welches den Wert und damit einhergehend die Lüftungsnotwendigkeit anzeigt. Die Lüftung der Unterrichtsräume wird vor dem Unterricht und in den Pausen durchgeführt. Darüber hinaus unterstützt der von Schüler*innen durchgeführte Fensterdienst die Lehrkräfte bei der Fensterlüftung während des Unterrichtes. Nach 20 Minuten erfolgt eine Lüftung für die Dauer von 5 Minuten. Danach erfolgt wieder Unterricht für 20 Minuten (20-5-20-Prinzip).


3.5 Schulküche

Vor der erstmaligen Nutzung einer Schul- und Lehrküche sollen die grundlegenden Regeln der Lebensmittelhygiene vermittelt worden sein. Vor der Küchennutzung muss darauf geachtet werden, dass die an der Herstellung beteiligten Personen (insbesondere Schülerinnen und Schüler) frei von Hautschäden, Entzündungen etc. sind.


4.   Pausenregelung

Der Gang in die Pause erfolgt gestaffelt. Hierbei gilt: Klasse 3/4 geht zuerst in die Pause, anschließend Klasse 1/2, wenngleich alle Kinder gemeinsam in die Pause gehen dürften. Dieselbe Reihenfolge gilt für das Schulende.


5.    Ganztag

Um Kontakte zu anderen Gruppen zu vermeiden, werden die Ganztagsgruppen der beiden Schulen Hude-Süd und Katholische Grundschule St. Marien während des Mittagessens z. Zt. noch getrennt. Im Freien dürfen sich beide Schulgruppen wieder mischen.

 

6.   Schulveranstaltungen / Gottesdienste

Die Zulässigkeit für die Durchführung von Schulveranstaltungen ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Stand der „Niedersächsischen Corona-Verordnung“ und den diesbezüglichen Rundverfügungen der RLSB. Die dort beschriebenen Regelungen und Vorgaben sind zu beachten und einzuhalten.


[1] Siehe §34 IfSG

[2] Siehe §35 IfSG

[3] anlassbezogenes intensiviertes Testen



Belehrung gemäß § 34 Abs. 5 IfSG; Merkblatt für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte



Bitte lesen Sie sich dieses Merkblatt sorgfältig durch.


Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn

• es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden);

• eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann. D

Dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken- Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;

• ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist;

• es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.


Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder „fliegende“ Infektionen sind zum Beispiel Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen.


Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (zum Beispiel bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte – darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.

Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.

Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkamerad*innen, Mitschüler*innen oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheidenden“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen.

Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben.

Wann ein Besuchsverbot der Schule für Ausscheidende oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen benötigen wir Ihre Information.

Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt.




Sicherheitskonzept

 

 Auch an unserer kleinen Grundschule können Gefahrensituationen auftreten. Deshalb ist es wichtig, dass wir mögliche Gefährdungen regelmäßig thematisieren und gemeinsam mit allen Beteiligten verbindliche Verhaltensweisen festlegen.

 

Organisatorische Rahmenbedingungen

 

·        1 Eingangsstufen

·        2 kombinierte Klasse 3 / 4

·        Kollegium bestehend aus 6 Lehrkräften, 1 Förderschulkraft und 3 pädagogischen Mitarbeiterinnen, 1 Schulsekretärin (Arbeitsplatz in der

         Nachbarschule), 1 Hausmeister

 

Der Schule zur Verfügung stehende Räume

 

·        2 Klassenräume

·        2 Gruppenräume

·        1 Bibliothek

·        1 Lehrerinnenzimmer

·        1 Schulleiterinbüro

·        Werkraum und Schüler*innentoiletten befinden sich im Gebäude der GS Hude-Süd

 

 Sicherheitstechnische und bauliche Maßnahmen
Da aufgrund der Schulgröße die Bestellung eines GS- Sicherheitsbeauftragten nicht zwingend erforderlich ist, übernimmt Frau Wohlleben bis auf Weiteres diese Aufgabe. 
Unser Hausmeister Erwin von Behrens ist der für unsere Schule zuständige Sicherheitsbeauftragte der Gemeinde Hude und führt gemeinsam mit unserer Sicherheitsbeauftragten regelmäßige Kontrollgänge durch die Schule durch und prüft v.a. auch elektrische Geräte.
Die entsprechenden Protokolle, in denen auch die festgestellten Mängel und Einzelgefährdungen aufgeführt sind, liegen der Gemeinde vor.
 

Brandschutz in der Schule
In der Katholische Grundschule St. Marien gibt es einen separaten Feueralarmplan, der zu Beginn des Schuljahres in allen Klassen besprochen wird. Dieser Plan sowie ein Feuerlöscher hängen sichtbar für alle im gemeinsamen Flur. In jedem Klassenraum befindet sich eine Fluchttür.
Einmal jährlich findet eine unangemeldete Feueralarmübung gemeinsam mit der Nachbarschule Grundschule Hude-Süd statt, die bei der Rettungsleitstelle Hude vorab gemeldet wurde.

Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler ein geordnetes schnelles Verlassen des Gebäudes üben und die im Unterricht besprochenen Verhaltensweisen einhalten. Sobald der Feueralarm erklingt, stellen sich die Kinder ruhig an der Fluchttür auf. Die Lehrerinnen sichern das Klassenbuch und schließen alle Fenster und Türen. Dann gehen alle zügig und geordnet zum Sammelplatz auf den hinteren Teil des Schulhofes. Die Schulleitung (bzw. die entsprechend befugte Lehrkraft nach dem Vertretungskonzept) prüft, ob die Klassen vollzählig in Begleitung ihrer Lehrkraft das Gebäude verlassen haben. Ggf. fehlende Kinder werden sofort der Feuerwehr gemeldet.
Es wird ein Protokoll zur Räumungsalarmübung geführt, in dem auch die Evakuierungszeit festgehalten wird [1].

Anschließend findet in den Klassen eine Nachbesprechung statt. 
Zum sachgemäßen Verhalten bei Feuer und zum Umgang mit Feuer findet jeweils im Rahmen des Sachunterrichts in Klasse 3/4 eine Unterrichtseinheit statt. Im Zuge dessen wird die Ortsfeuerwehr besucht.

 

 Unfälle in der Schule
Das Kollegium der Katholischen Grundschule St. Marien nimmt regelmäßig alle 3 Jahre an Erste- Hilfe-Kursen teil, die gemeinsam mit dem Kollegium der GS Hude-Süd durchgeführt werden.

Die Lehrkräfte sind angewiesen, in ernsten Fällen (hierfür ist jeweils das eigene Ermessen ausschlaggebend) schnellstmöglich über den Notruf 112 oder 116 117 Hilfe anzufordern, anschließend die Schulleitung und die Eltern zu informieren. 
Telefone befinden sich im Klassenraum 1/2, im Lehrerzimmer, im Büro der Schulleitung und in der Turnhalle.

Sollte ein Kind ins Krankenhaus gefahren werden müssen wird ein Krankenwagen bestellt. 
Erste Hilfe- Kästen befinden sich im Lehrerzimmer und in der Lehrerumkleide der Sporthalle. Die Sanitätstasche befindet sich im Büro der Schulleitung.

 Bagatellverletzungen werden durch Pflaster oder die Ausgabe von Kühlkissen versorgt.

Verletzte oder kranke Kinder werden nicht allein gelassen!

Unfallmeldungen werden durch unsere Sekretärin Frau Gemçi erstellt. Bei Schulunfällen haftet in der Regel die Gemeinde-Unfall-Versicherung (GUV).

 

Besondere Gefahrensituationen
Besondere Gefahrensituationen können u.a. Brand-/Gasunfälle, Bombendrohungen, Naturkatastrophen, Explosionen, Vergiftungen, Sittlichkeitsdelikte, Geiselnahmen oder Amokläufe sein.

Die Maßnahmen bei einem akuten Gewaltvorfall richten sich nach dem gem. RdErl. d. MK, d. MI und des MJ vom 1. Juni 2016.

Grundsätzlich soll in allen Fällen so schnell wie möglich der Notruf 112 oder 110 getätigt werden.

Alle Beteiligten sollten nach Möglichkeit sofort in Sicherheit gebracht werden. Bei Bedarf sind Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen. Bei Gewaltdelikten sind die Anweisungen der Täter zu befolgen.

Bei der Alarmierung ist, wenn möglich, eine Situationsanalyse durch die Schule, ansonsten durch die Rettungskräfte vor Ort durchzuführen.
Es ist davon auszugehen, dass je nach Schadenlage die Feuerwehr oder der Rettungsdienst vor Ort die Einsatzleitung übernimmt. Bei Großschadenslagen übernimmt im Ernstfall die Polizei die Einsatzleitung.

Die Öffentlichkeit wird nur nach Absprache zwischen allen Einsatzkräften und – wenn möglich – mit der NLSchB informiert. Eltern sollten, wenn möglich, direkt informiert werden.

Bei strafrechtlich relevanten Vorfällen werden Befragungen von den Ermittlungsbehörden durchgeführt.

Nach Beenden der Situation muss eine Vollständigkeitskontrolle durchgeführt werden und alle Schülerinnen und Schüler sollten begleitet nach Hause kommen.

Es kann eine Befragung der Beteiligten zur Klärung des Sachverhaltes durchgeführt werden. Die Schulleitung schreibt in Kooperation mit den beteiligten Lehrkräften einen Bericht zum Vorgang.

Im Fall einer Gewalttat ist es notwendig, das Opfer vor weiterem Schaden zu schützen und den von ihm erlittenen Schaden zu begrenzen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass


 ·        die Person, die Opfer oder Zeugin oder Zeuge einer Gewalttat geworden ist, in den Stunden nach dem Vorfall nicht sich selbst überlassen wird,

 ·        Lehrkräfte einbezogen werden, Anteilnahme zeigen und das Opfer unterstützen, örtliche Opferschutzstellen sowie die notfallpsychologischen

         Teams der NLSchB für eine psychologische Erstversorgung des Opfers unmittelbar nach dem Vorfall wie auch später bei posttraumatischem

         Stress eingeschaltet werden,

 ·        das Opfer bei der Erledigung der notwendigen Schritte (z. B. der Erstattung einer Strafanzeige) unterstützt wird,

 ·        andere Lehrkräfte und die Erziehungsberechtigten informiert werden,

 ·        die Risikobewertungen einer Überprüfung unterzogen werden, um festzustellen, welche Maßnahmen ggf. zusätzlich erforderlich sind.[2]

 

 Vermisste / Erkrankte Kinder
Die Eltern sind gehalten, kranke Kinder morgens vor Beginn des Unterrichts in der Schule telefonisch zu entschuldigen. Bleibt diese Meldung aus, erkundigen sich die Klassenlehrerinnen umgehend telefonisch nach dem Verbleib des Kindes, um sicher zu stellen, dass das Kind zu Hause und nicht auf dem Schulweg verunglückt ist. Vermisste Kinder werden sofort der Schulleitung gemeldet, die die NLSchB und ggf. die Polizei informiert.
Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände während des Schulvormittags nur in Begleitung einer/s Erziehungsberechtigten und nach Rücksprache mit einer Lehrkraft verlassen.
Das gilt auch für die Betreuung und den Ganztag. Erkrankt ein Kind während des Vormittags, sind die Eltern verpflichtet, es selbst oder durch eine von ihnen gestellte Vertrauensperson abzuholen. Es darf auf keinen Fall alleine nach Hause gehen.

 

Schutz vor unbekannten schulfremden Personen
Schulfremde Personen dürfen sich nur in begründeten Fällen im Gebäude aufhalten. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Katholischen Grundschule St. Marien sind gehalten, schulfremde Personen anzusprechen und sie nach deren Namen und dem Grund ihres Aufenthaltes zu fragen. Gegebenenfalls sind diese an die Schulleitung zu verweisen oder werden gebeten, das Schulgelände zu verlassen. Grundsätzlich haben sich im Schulgebäude nur berechtigte Personen aufzuhalten.

Eltern verabschieden ihre Kinder vor dem Schultor der Schule und nehmen sie dort nach Schulschluss auch wieder in Empfang.

Nach Abendveranstaltungen tragen die jeweiligen Lehrkräfte die Verantwortung für das Verschließen des Schulgebäudes.
Eine Schlüsselübersicht über die vorhandenen und ausgegebenen Schlüssel ist beim Hausmeister hinterlegt.
 
  Sicherheit auf dem Schulgelände
Ab 7.30 Uhr können Schülerinnen und Schüler das Gebäude betreten und es ist eine Frühaufsicht in der Schule. In den Pausen beaufsichtigt eine Lehrkraft bzw. pädagogische Mitarbeiterin den Pausenhof.
Zu Beginn ihrer Schulzeit wird den Erstklässlern das Schulgelände erklärt. Regeln, wie man sich an unserer Schule zu verhalten hat, werden besprochen. Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden Schulordnung, Klassenregeln und Waffenerlass besprochen. In Klasse 3/4 können die Klassenregeln im Zuge des Sachunterrichtes jährlich evaluiert und der Klasse entsprechend angepasst und unterschrieben werden.


Streitschlichter*innen und Schulsprecher*innen unterstützen ihre Mitschüler*innen dabei, sich auch auf dem Schulhof an die Regeln zu halten, so dass sich alle in möglichst sicherem Rahmen bewegen können.

Spielgeräte auf dem Schulgelände werden regelmäßig auf sichere Benutzbarkeit kontrolliert. Defekte Geräte werden (weg)gesperrt, bis sie repariert sind.

 

Sicherheit im Sportunterricht
Zu Beginn jedes Schuljahres werden die geltenden Regeln für den Sport- und Schwimmunterricht in allen Klassen besprochen. Die Sportlehrerin und ggf. unterstützende pädagogische Mitarbeiterin achten darauf, dass sich die Schülerinnen und Schüler beim Benutzen der Halle und der Sportgeräte an diese Regeln halten. Rücksichtsvolles Miteinander und angemessenes Verhalten – auch in der Umkleidekabine - werden immer wieder thematisiert. 
Im Schwimmunterricht werden Baderegeln erarbeitet.
Über das Sporthallentelefon ist die Nummer 112 frei zu wählen. Außerdem erreicht man von dort das schulische Telefon.
Listen mit den Notfallnummern der Eltern befinden sich in den Klassenordnern im Lehrerzimmer. Die Sportlehrerin hat diese auch in der Sporthalle zur Hand.

 

Sicherheit auf dem Schulweg

a) Sicherheit im Straßenverkehr
In allen Klassen 1- 4 wird gemeinsam mit den Kindern im Sachunterricht (Bereich Verkehrserziehung/ Mobilität) das richtige Verhalten im Straßenverkehr sowohl als Fußgänger*in als auch als Radfahrer*in erarbeitet. Auch das richtige Verhalten in besonderen Situationen, wenn z.B. Fremde eine Schülerin oder einen Schüler ansprechen, wird thematisiert.

Zu Beginn des Herbstes führt die Polizei Hude eine Fahrradkontrolle durch, um sicherzustellen, dass möglichst nur verkehrssichere Fahrräder im Straßenverkehr unterwegs sind.

Jährlich am Schuljahresende findet der ADAC Fahrradparcours statt, der mit einer Prüfung an Stationen endet. Im Anschluss daran findet eine nochmalige Kontrolle der Fahrräder und eine Fahrradprüfung im Realverkehr durch die Polizei Hude statt.

Kinder, die mit dem Taxi nach Hause fahren, werden mittags von einer Lehrkraft direkt bis zum Taxi gebracht.

Die Schulwegsicherheit liegt auch in der Hand der Eltern. Sie entscheiden, ob ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule fahren darf. Wir als Schule geben die Empfehlung, Kinder frühestens ab dem dritten Schuljahr mit dem Fahrrad und gut sichtbarer Kleidung, Helm, fest installiertem Fahrradkorb und verkehrstüchtigem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen, weil Kinder vorher Gefahrensituationen oft noch nicht richtig einschätzen können.

 

 Wenn Eltern entscheiden, dass ihr Kind alleine zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule fahren darf, dann haben sie der Schule darüber eine schriftliche formlose Einverständniserklärung (auch per E-Mail) abzugeben.

Zu den Pflichten der Eltern gehört es, ihre Kinder rechtzeitig zur Schule zu schicken, den Schulweg einzuüben und ihre Kinder auf spezielle Gefahrenquellen hinzuweisen. Sie sollten auch thematisieren, dass ihre Kinder niemals zu Fremden ins Auto steigen dürfen.

Falls Eltern ihre Kinder mit dem Auto bringen, gilt der ordnungsgemäße und sichere Transport der Kinder im PKW, Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h in der Dresdener Straße und 30 km/h in der Glatzer Straße und möglichst schulfernes Parken, um die Unübersichtlichkeit und das damit verbundene Unfallrisiko am Schultor gering zu halten.

Bei Unterrichtsgängen zu außerschulischen Lernorten oder in die Kirche werden die Schülerinnen und Schüler in der Regel von mindestens zwei Aufsichtspersonen begleitet.

 

Verhalten bei Unwetter
Wird über die Medien (sichere Quelle ist hier: www.vmz-niedersachsen.de) für den Landkreis Oldenburg ein Schulausfall an allgemeinbildenden Schulen bekannt gegeben, ist trotzdem sichergestellt, dass während der verlässlichen Zeiten zwischen 7.30 Uhr und 12.50 Uhr Kinder im Schulgebäude betreut werden. Eine Notbetreuung für den Ganztag bis 15.30 Uhr ist ebenfalls gewährleistet.
Findet eine Unwetterwarnung während des Schulvormittags statt, dürfen nur die Kinder das Schulgelände verlassen, die von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Alle anderen Kinder bleiben bis zum Schulschluss in der Schule und werden dort beaufsichtigt.
Ansonsten entscheiden die Erziehungsberechtigten bei widrigen Wetterlagen eigenverantwortlich, ob sie ihr Kind an diesem Tag zur Schule schicken oder nicht. Sollte ihr Kind zu Hause bleiben, muss die Schule bis 7.30 Uhr informiert werden.

 

Sicherheit im Umgang mit dem Internet
Unsere Schülerinnen und Schüler arbeiten an Laptops und interaktiven Tafeln mit WLAN-Zugang. Die Geräte sind mit einem Jugendschutzfilter ausgestattet. An allen Computern mit WLAN-Zugang werden regelmäßig Sicherheitsupdates durchgeführt. Das sichere Recherchieren und Arbeiten im Internet wird im Rahmen des Sachunterrichtes in Klasse 3/4 thematisiert. Klasse 1/2 arbeitet ausschließlich mit Lernsoftware oder Antolin.

 

Sicherheit durch Information
Die Schüler und Schülerinnen erhalten während ihrer Grundschulzeit jedes Jahr erneut Informationen über:

·      die Schulordnung

·      die Klassenregeln

·      den Waffenerlass

·      das richtige Verhalten auf dem Schulweg

·      die Gefahren bei Sturm, Eis und Schnee

·      die Gefahren bei Bränden und das richtige Verhalten im Brandfall

Alle Kinder erhalten im Rahmen des Schwimmunterrichtes Informationen über die Verhütung von Badeunfällen.

 

Sicherheit durch eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern
Eltern haben ihren Kindern gegenüber eine Vorbildfunktion. Sie können viel zur Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg beitragen:

  • Sie sollten ihr Kind vor Unterrichtsbeginn so rechtzeitig zur Schule schicken, dass es sich nicht beeilen muss, um pünktlich zu sein und dadurch unaufmerksam wird.
  • Kinder sollten möglichst den Schulweg selbständig bewältigen können. Das müssen sie 
    gemeinsam mit ihren Eltern lernen. Schulwege sollten gemeinsam mit den Eltern abgegangen werden.
  • Eltern sollten mit ihren Kindern die häusliche Anschrift und die Telefonnummer einüben.
  • Werden Kinder mit längerem Schulweg mit dem PKW gebracht, so sollte in ausreichender Entfernung zur Schule geparkt werden, damit eine Gefährdung durch eine unübersichtliche Parksituation vermieden wird.
  • Eltern sollen Geschwindigkeitsbeschränkungen einhalten.
  • Die Verkehrssicherheit der Fahrräder der Kinder muss regelmäßig überprüft werden.
  • Geänderte Notfalltelefonnummern müssen sofort der Schule mitgeteilt werden.

 

Dieses Sicherheitskonzept wird in der ersten Gesamtkonferenz des Schuljahres verabschiedet und ist damit für alle Lehrkräfte, pädagogischen Mitarbeiterinnen, Eltern und Schüler*innen verbindlich.

 
[1] siehe Anlage

[2] Auszug aus dem gem. RdErl. d. MK, d. MI und des MJ vom 1. Juni 2016.


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